§ 24 Oö. PG 2006 (weggefallen)

Oö. Pensionsgesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Ist eine Beamtin bzw§ 24 . ein Beamter des Dienststands gestorben, dann sind ihre bzwPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen. seine Hinterbliebenen so zu behandeln, als ob die Beamtin bzw. der Beamte zum Zeitpunkt des Todes wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre. Die Versorgungsbezüge sind anhand des Ruhegenusses infolge dauernder Dienstunfähigkeit zu ermitteln.

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2021
Ist eine Beamtin bzw§ 24 . ein Beamter des Dienststands gestorben, dann sind ihre bzwPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen. seine Hinterbliebenen so zu behandeln, als ob die Beamtin bzw. der Beamte zum Zeitpunkt des Todes wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre. Die Versorgungsbezüge sind anhand des Ruhegenusses infolge dauernder Dienstunfähigkeit zu ermitteln.

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

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