§ 139 LBed. 1988

Landesbedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.02.1998 bis 31.12.9999
Die Bezüge der im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg tätigen Landesangestellten in handwerklicher Verwendung sind in ihrer ziffernmäßigen Höhe den infolge des Zollanschlusses an die Bundesrepublik Deutschland geänderten Wirtschafts- und Währungsverhältnissen durch Verordnung der Landesregierung anzugleichen.

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 27/1994LGBl.Nr. 25/1998

Stand vor dem 17.02.1998

In Kraft vom 01.07.1994 bis 17.02.1998
Die Bezüge der im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg tätigen Landesangestellten in handwerklicher Verwendung sind in ihrer ziffernmäßigen Höhe den infolge des Zollanschlusses an die Bundesrepublik Deutschland geänderten Wirtschafts- und Währungsverhältnissen durch Verordnung der Landesregierung anzugleichen.

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 27/1994LGBl.Nr. 25/1998

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