§ 17 LFBG (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 14 § 17 LFBGbis 16 nähere Vorschriften über die Durchführung der Prüfung, die Art und den Umfang des Prüfungsstoffes und die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch Verordnung zu erlassen (Prüfungsordnung) seit 11.06.2025 weggefallen.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 05.06.1992 bis 11.06.2025
Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 14 § 17 LFBGbis 16 nähere Vorschriften über die Durchführung der Prüfung, die Art und den Umfang des Prüfungsstoffes und die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch Verordnung zu erlassen (Prüfungsordnung) seit 11.06.2025 weggefallen.

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