§ 1 Oö. VGÜ-LF (weggefallen)

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 1

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, für die Untersuchungen im Sinn des § 92 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 vorgesehen sindVGÜ-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.05.2007 bis 31.12.2019
§ 1

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, für die Untersuchungen im Sinn des § 92 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 vorgesehen sindVGÜ-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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