§ 9 PZV

Planzeichenverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999

Die zum Zeitpunkt des InkrafttretensVerordnung der VerordnungLandesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 49/2011LGBl.Nr. 12/2019, bestehenden Flächenwidmungspläne sind spätestens bis zum 31tritt am 1. Dezember 2016 den Bestimmungen der Verordnung LGBl.Nr. 49/2011 anzupassenMärz 2019 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011, 12/2019

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 18.10.2011 bis 28.02.2019

Die zum Zeitpunkt des InkrafttretensVerordnung der VerordnungLandesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 49/2011LGBl.Nr. 12/2019, bestehenden Flächenwidmungspläne sind spätestens bis zum 31tritt am 1. Dezember 2016 den Bestimmungen der Verordnung LGBl.Nr. 49/2011 anzupassenMärz 2019 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011, 12/2019

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