§ 17 K-BG 1997

Kärntner Bezügegesetz 1997 - K-BG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Auf das Verfahren nach diesem Gesetz ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr 51, anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.2013
Auf das Verfahren nach diesem Gesetz ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr 51, anzuwenden.

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