§ 93 K-BG

Kärntner Bezügegesetz 1992 - K-BG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.1992 bis 31.12.9999

4. Teil

Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf

des 30. Juni 1998

 

§ 93

Zeitlicher Geltungsbereich

 

Die §§ 94 bis 99 sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.1992 bis 31.12.9999

4. Teil

Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf

des 30. Juni 1998

 

§ 93

Zeitlicher Geltungsbereich

 

Die §§ 94 bis 99 sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

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