§ 2 K-AGO Gemeindemitglieder, Gemeindebürger

Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Gemeindemitglieder sind jene Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Gemeindebürger sind die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 Wahlberechtigten.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 06.10.1998 bis 31.12.2013

Gemeindemitglieder sind jene Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Gemeindebürger sind die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 Wahlberechtigten.

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