Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung (Oö. CBR) Fundstelle (weggefallen)

Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Beiträge zu den Leistungen sowie die Richtsätze für das subsidiäre Mindesteinkommen nach dem Oö. ChG festgelegt werden (Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung)

StF: LGBl.Nr. 78/2008

Änderung

LGBl.Nr. 39/2009

LGBl.Nr. 101/2010

LGBl.Nr. 114/2011

LGBl.Nr. 77/2012 (VfGH)

LGBl.Nr. 28/2013

LGBl.Nr. 61/2013 (VfGH)

LGBl.Nr. 8/2015 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 16 Abs. 6 und 7 und 20 Abs. 5 Oö. ChG, LGBl. Nr. 41/2008, wird verordnet:

CBR) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.09.2008 bis 31.12.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Beiträge zu den Leistungen sowie die Richtsätze für das subsidiäre Mindesteinkommen nach dem Oö. ChG festgelegt werden (Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung)

StF: LGBl.Nr. 78/2008

Änderung

LGBl.Nr. 39/2009

LGBl.Nr. 101/2010

LGBl.Nr. 114/2011

LGBl.Nr. 77/2012 (VfGH)

LGBl.Nr. 28/2013

LGBl.Nr. 61/2013 (VfGH)

LGBl.Nr. 8/2015 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 16 Abs. 6 und 7 und 20 Abs. 5 Oö. ChG, LGBl. Nr. 41/2008, wird verordnet:

CBR) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

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