§ 29 Oö. TZG 2009 (weggefallen)

Oö. Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2019 bis 31.12.9999
§ 29

Inkrafttreten

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesgesetz vom 3. November 1994 über die landwirtschaftliche Tierzucht in Oberösterreich (Oö. Tierzuchtgesetz 1995), LGBl. Nr. 7/1995, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, außer KraftTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2019

In Kraft vom 28.02.2009 bis 23.12.2019
§ 29

Inkrafttreten

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesgesetz vom 3. November 1994 über die landwirtschaftliche Tierzucht in Oberösterreich (Oö. Tierzuchtgesetz 1995), LGBl. Nr. 7/1995, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, außer KraftTZG 2009 seit 23.12.2019 weggefallen.

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