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Die in einer Krankenanstalt, einem Heim oder einem Pflegezentrum tätigen Bediensteten der nachstehenden Berufsgruppen erhalten je nach Verwendung einen in untenstehenden Beträgen und zu den jeweils angeführten Terminen ausgedrückten Zuschlag zu ihrem Gehalt nach § 28 und zwar
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(Anm: LGBl. Nr. 91/2015, 127/2020)(V LGBl.Nr. 156/2015, 94/2016, 104/2017, 130/2018, 134/2019, 135/2020, 76/2021, 150/2021)
Die in einer Krankenanstalt, einem Heim oder einem Pflegezentrum tätigen Bediensteten der nachstehenden Berufsgruppen erhalten je nach Verwendung einen in untenstehenden Beträgen und zu den jeweils angeführten Terminen ausgedrückten Zuschlag zu ihrem Gehalt nach § 28 und zwar
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(Anm: LGBl. Nr. 91/2015, 127/2020)(V LGBl.Nr. 156/2015, 94/2016, 104/2017, 130/2018, 134/2019, 135/2020, 76/2021, 150/2021)