Art. 7b K-LVG

Kärntner Landesverfassung - K-LVG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Das Land Kärnten bekennt sich

-

zur Wahrung der Verantwortung für künftige Generationen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohner des Landes,

-

zum Schutz und zur Wahrung der Rechte der Kinder,

-

zur Familie und zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft,

-

zur Unterstützung alter Menschen und von Menschen mit Behinderung,

-

zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen,

-

zur nachhaltigen Sicherung des Wassers und strategisch wichtiger Wasserressourcen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen,

-

zu einer leistungsfähigen Wirtschaft, die von Dienstgebern und Dienstnehmern getragen wird, und zum Unternehmertum als unverzichtbare Voraussetzung für Arbeitsplätze, Einkommen und Wohlstand,

-

zur Vorsorge für eine hochwertige Infrastruktur,

-

zu einer produktiven Land- und Forstwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben, zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Bau- und Grundstoffen sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft,

-

zum Klimaschutz, zur verstärkten Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen und zu deren nachhaltiger Nutzung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz,

-

zum Bestehen angemessener Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,

-

zu Bildung und Kultur,

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zu angemessenen Wohnverhältnissen,

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zur Achtung und zum Schutz der Tiere,

-

zum Sonntag und zu den staatlich anerkannten Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe.

Stand vor dem 30.09.2022

In Kraft vom 30.06.2017 bis 30.09.2022

Das Land Kärnten bekennt sich

-

zur Wahrung der Verantwortung für künftige Generationen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohner des Landes,

-

zum Schutz und zur Wahrung der Rechte der Kinder,

-

zur Familie und zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft,

-

zur Unterstützung alter Menschen und von Menschen mit Behinderung,

-

zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen,

-

zur nachhaltigen Sicherung des Wassers und strategisch wichtiger Wasserressourcen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen,

-

zu einer leistungsfähigen Wirtschaft, die von Dienstgebern und Dienstnehmern getragen wird, und zum Unternehmertum als unverzichtbare Voraussetzung für Arbeitsplätze, Einkommen und Wohlstand,

-

zur Vorsorge für eine hochwertige Infrastruktur,

-

zu einer produktiven Land- und Forstwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben, zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Bau- und Grundstoffen sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft,

-

zum Klimaschutz, zur verstärkten Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen und zu deren nachhaltiger Nutzung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz,

-

zum Bestehen angemessener Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,

-

zu Bildung und Kultur,

-

zu angemessenen Wohnverhältnissen,

-

zur Achtung und zum Schutz der Tiere,

-

zum Sonntag und zu den staatlich anerkannten Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe.

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