Art. 11 K-LVG

Kärntner Landesverfassung - K-LVG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.08.2013 bis 31.12.9999

Die Betätigung der Mitglieder des Landtages in der Privatwirtschaft unterliegt den bundesgesetzlichen Beschränkungen (Unvereinbarkeitsgesetz 1983Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz).

Stand vor dem 05.08.2013

In Kraft vom 01.01.1997 bis 05.08.2013

Die Betätigung der Mitglieder des Landtages in der Privatwirtschaft unterliegt den bundesgesetzlichen Beschränkungen (Unvereinbarkeitsgesetz 1983Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz).

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten