§ 6 K-CPG Ansuchen

Kärntner Campingplatzgesetz - K-CPG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.1970 bis 31.12.9999

Der Bewerber hat dem Ansuchen um Bewilligung zur Errichtung einen Lageplan im Maßstab 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen, in zweifacher Ausfertigung sowie den Nachweis seines Eigentumsrechtes an dem als Campingplatz in Aussicht genommenen Grundstück anzuschließen. Ist der Bewerber nicht selbst Eigentümer, ist die Zustimmung des Eigentümers nachzuweisen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.1970 bis 31.12.9999

Der Bewerber hat dem Ansuchen um Bewilligung zur Errichtung einen Lageplan im Maßstab 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen, in zweifacher Ausfertigung sowie den Nachweis seines Eigentumsrechtes an dem als Campingplatz in Aussicht genommenen Grundstück anzuschließen. Ist der Bewerber nicht selbst Eigentümer, ist die Zustimmung des Eigentümers nachzuweisen.

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