Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung (K-KZV) Fundstelle

Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.11.2011 bis 31.12.9999

Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung
StF: LGBl Nr 57/1999

Änderung

LGBl Nr 93/2011

LGBl Nr 88/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 40a Abs. 1 und 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.11.2011 bis 31.12.9999

Kärntner KFZ-Zulassungsstellen-Verordnung
StF: LGBl Nr 57/1999

Änderung

LGBl Nr 93/2011

LGBl Nr 88/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 40a Abs. 1 und 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

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