§ 41a Oö. L-PG

Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2006 bis 31.12.9999

§ 41a

Wertausgleich

Wird Beziehern einer Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2002, ein Wertausgleich nach § 299a ASVG gewährt, gebührt Beziehern einer wiederkehrenden Leistung nach diesem Landesgesetz unter Bedachtnahme auf die Voraussetzungen des § 299a ASVG zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 81/2002LGBl. Nr. 143/2005)

Anmerkung: Wertausgleich für das Jahr 2003: siehe V LGBl. Nr. 48/2003

Stand vor dem 31.01.2006

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.01.2006

§ 41a

Wertausgleich

Wird Beziehern einer Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2002, ein Wertausgleich nach § 299a ASVG gewährt, gebührt Beziehern einer wiederkehrenden Leistung nach diesem Landesgesetz unter Bedachtnahme auf die Voraussetzungen des § 299a ASVG zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 81/2002LGBl. Nr. 143/2005)

Anmerkung: Wertausgleich für das Jahr 2003: siehe V LGBl. Nr. 48/2003

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten