§ 13 K-LSiG Eigener Wirkungsbereich

Kärntner Landessicherheitsgesetz - K-LSiG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.1977 bis 31.12.9999

Die den Gemeinden nach diesem Abschnitt obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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In Kraft vom 31.12.1977 bis 31.12.9999

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