§ 7 Oö. EBV 2011 (weggefallen)

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
Der Mindest- und der Höchstbeitrag gemäß §§ 4 § 7 und 5, der Elternbeitrag gemäß § 11 sowie die Materialbeiträge (Werkbeiträge) gemäß § 12 ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu rundenEBV 2011 seit 31.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.01.2018
Der Mindest- und der Höchstbeitrag gemäß §§ 4 § 7 und 5, der Elternbeitrag gemäß § 11 sowie die Materialbeiträge (Werkbeiträge) gemäß § 12 ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu rundenEBV 2011 seit 31.01.2018 weggefallen.

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