§ 155 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

(3) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Landesregierung als der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde§ 155 LFAG seit 30.06.2021 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2020 bis 30.06.2021

(3) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Landesregierung als der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde§ 155 LFAG seit 30.06.2021 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

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