§ 12 Oö. CPG (weggefallen)

Oö. Campingplatzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
§ 12

Rechtsbeziehungen privatrechtlicher Art

Der privatrechtliche Charakter der Rechtsbeziehungen zwischen dem Inhaber einer Betriebsbewilligung und den Gästen des Campingplatzes wird durch dieses Gesetz nicht berührt. CPG seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.09.1967 bis 30.06.2021
§ 12

Rechtsbeziehungen privatrechtlicher Art

Der privatrechtliche Charakter der Rechtsbeziehungen zwischen dem Inhaber einer Betriebsbewilligung und den Gästen des Campingplatzes wird durch dieses Gesetz nicht berührt. CPG seit 30.06.2021 weggefallen.

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