§ 23 Oö. BMSG (weggefallen)

Oö. Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Als Hilfe bedarfsorientierter Mindestsicherung können auch Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um der hilfebedürftigen Person Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu verschaffen und sie von der Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung unabhängig zu machen§ 23 . BMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.10.2011 bis 31.12.2019
Als Hilfe bedarfsorientierter Mindestsicherung können auch Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um der hilfebedürftigen Person Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu verschaffen und sie von der Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung unabhängig zu machen§ 23 . BMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

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