§ 277 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des SCE-Betriebsrates und des engeren Ausschusses anfallenden Kosten sind gemäß § 263 § 277 LFAGvon der Europäischen Genossenschaft zu tragen seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 15.02.2008 bis 31.12.2019
Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des SCE-Betriebsrates und des engeren Ausschusses anfallenden Kosten sind gemäß § 263 § 277 LFAGvon der Europäischen Genossenschaft zu tragen seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008

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