§ 316 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die §§ 19 Abs. 2§ 316 LFAG, 19a und 60g Abs seit 31.12.2019 weggefallen. 2 bis 4 sind nur mehr auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2017 ereignet haben.

*) Fassung LGBl.Nr. 2/2017

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.2019
Die §§ 19 Abs. 2§ 316 LFAG, 19a und 60g Abs seit 31.12.2019 weggefallen. 2 bis 4 sind nur mehr auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2017 ereignet haben.

*) Fassung LGBl.Nr. 2/2017

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