Verordnung über Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Sozialhilfeträgern von Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg (Oö. VKASSOTV) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung über Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Sozialhilfeträgern von Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der O.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1973 über den
Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen denSozialhilfeträgern Oberösterreichs und den Sozialhilfeträgern der
Ländervon Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 83/1973

Änderung

LGBl.Nr. 102/1999 (DFB)

LGBl.Nr. 129/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 67 des O.ö. Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 66/1973, wird verordnet:

VKASSOTV) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.1974 bis 31.12.2017
Verordnung der O.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1973 über den
Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen denSozialhilfeträgern Oberösterreichs und den Sozialhilfeträgern der
Ländervon Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg
StF: LGBl.Nr. 83/1973

Änderung

LGBl.Nr. 102/1999 (DFB)

LGBl.Nr. 129/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 67 des O.ö. Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 66/1973, wird verordnet:

VKASSOTV) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.