Anl. 1 Oö. EV 2012 (weggefallen)

Oö. Eigenheim-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999

Ökologische Mindestkriterien und Berechnungshinweise bei Neubau von Eigenheimen, Reihenhäusern und Doppelhäusern

Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhaltenAnl. Es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden.

-

HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe

-

Brennwerttechnik bei Gaskessel

-

selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raum- bzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventil)

-

Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)

-

bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig

-

ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern)

-

elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung sind nicht zulässig

-

ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM 8110-3 ist auf Verlangen vorzulegen (zB bei > 30 % Fensteranteil der Außenwand oder > 45 % einer Fassade)

-

luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 h-1 bei Passivhäusern

-

Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung

-

fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs- und -abgabe-Systeme

Berechnungshinweis

Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl – diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 – ist der gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2011, ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren1 Oö. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit WärmerückgewinnungEV 2012 seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2012 bis 30.06.2018

Ökologische Mindestkriterien und Berechnungshinweise bei Neubau von Eigenheimen, Reihenhäusern und Doppelhäusern

Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhaltenAnl. Es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden.

-

HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe

-

Brennwerttechnik bei Gaskessel

-

selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raum- bzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventil)

-

Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)

-

bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig

-

ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern)

-

elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung sind nicht zulässig

-

ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM 8110-3 ist auf Verlangen vorzulegen (zB bei > 30 % Fensteranteil der Außenwand oder > 45 % einer Fassade)

-

luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 h-1 bei Passivhäusern

-

Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung

-

fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs- und -abgabe-Systeme

Berechnungshinweis

Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl – diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 – ist der gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2011, ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren1 Oö. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit WärmerückgewinnungEV 2012 seit 30.06.2018 weggefallen.

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