§ 2 Oö. LU2 (weggefallen)

Oö. Land- und forstwirtschaftliche Unfallverhütungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
ABSCHNITT 2

§ 2

Allgemeine Bestimmungen

Jeder Betrieb muß entsprechend dem Stand der technischen und medizinischen Wissenschaften so eingerichtet sein und so geführt werden, daß bei umsichtiger Verrichtung der Arbeiten ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer sowie die durch Alter und Geschlecht der Dienstnehmer gebotene besondere Rücksicht auf die Sittlichkeit gewährleistet sind. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1978 bis 31.12.2019
ABSCHNITT 2

§ 2

Allgemeine Bestimmungen

Jeder Betrieb muß entsprechend dem Stand der technischen und medizinischen Wissenschaften so eingerichtet sein und so geführt werden, daß bei umsichtiger Verrichtung der Arbeiten ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer sowie die durch Alter und Geschlecht der Dienstnehmer gebotene besondere Rücksicht auf die Sittlichkeit gewährleistet sind. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten