§ 57 Oö. LU2 (weggefallen)

Oö. Land- und forstwirtschaftliche Unfallverhütungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
ABSCHNITT 18

§ 57

Strafbestimmungen

Übertretungen der Vorschriften der §§ 2 bis 56 werden nach den Bestimmungen des § 132 des Gesetzes geahndet. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1978 bis 31.12.2019
ABSCHNITT 18

§ 57

Strafbestimmungen

Übertretungen der Vorschriften der §§ 2 bis 56 werden nach den Bestimmungen des § 132 des Gesetzes geahndet. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

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