§ 1 Oö. EZG Ehrung durch Ehrenzeichen

Oö. Ehrenzeichengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1983 bis 31.12.9999

Personen, die sich durch ihr Wirken besondere Verdienste um das Ansehen des Landes Oberösterreich oder um das Wohl seiner Bevölkerung oder sonst auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich geehrt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1983 bis 31.12.9999

Personen, die sich durch ihr Wirken besondere Verdienste um das Ansehen des Landes Oberösterreich oder um das Wohl seiner Bevölkerung oder sonst auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich geehrt werden.

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