§ 112e LBedG 2000 (weggefallen)

Landesbedienstetengesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Dienststrafverfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl.Nr. 39/2007 eingeleitet wurden, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu beenden§ 112e LBedG 2000 seit 31.12.2009 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2007

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 15.06.2007 bis 31.12.2009
Dienststrafverfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl.Nr. 39/2007 eingeleitet wurden, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu beenden§ 112e LBedG 2000 seit 31.12.2009 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 39/2007

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