§ 1 Oö. PMV 2012 (weggefallen)

Oö. Publikationsmedienverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2019 bis 31.12.9999
(1) Auftraggeberinnen bzw§ 1 . Auftraggeber gemäß §§ 4 und 167 bis 169 Bundesvergabegesetz 2018, § 4 Bundesvergabegesetz Verteidigung und SicherheitPMV 2012 sowie § 4 Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, die in den Vollziehungsbereich des Landes Oberösterreich fallen, haben Bekanntmachungen nach dem Bundesvergabegesetz 2018, dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 sowie dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 entsprechend dieser Verordnung zu veröffentlichenseit 12.04.2019 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 110/2018)

(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Verpflichtung zur Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Stand vor dem 12.04.2019

In Kraft vom 18.12.2018 bis 12.04.2019
(1) Auftraggeberinnen bzw§ 1 . Auftraggeber gemäß §§ 4 und 167 bis 169 Bundesvergabegesetz 2018, § 4 Bundesvergabegesetz Verteidigung und SicherheitPMV 2012 sowie § 4 Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, die in den Vollziehungsbereich des Landes Oberösterreich fallen, haben Bekanntmachungen nach dem Bundesvergabegesetz 2018, dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 sowie dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 entsprechend dieser Verordnung zu veröffentlichenseit 12.04.2019 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 110/2018)

(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Verpflichtung zur Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

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