§ 16 Oö. GFG 2013

Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Das Land nimmt gemeinsam mit den Vertragspartnern des Landes-Zielsteuerungsvertrags im Rahmen eines virtuellen Budgets die gemeinsame Finanzverantwortung wahr, die sich auf die Finanzrahmenverträge bezieht und die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte sowie ein zur Erreichung dieser Ziele geeignetes Maßnahmenpaket umfasst.Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 96/2017)

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016

Das Land nimmt gemeinsam mit den Vertragspartnern des Landes-Zielsteuerungsvertrags im Rahmen eines virtuellen Budgets die gemeinsame Finanzverantwortung wahr, die sich auf die Finanzrahmenverträge bezieht und die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte sowie ein zur Erreichung dieser Ziele geeignetes Maßnahmenpaket umfasst.Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 96/2017)

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