§ 10 LRGV

Landesreisegebührenverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2005 bis 31.12.9999

Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Vorarlberg, die vom Land oder der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten und durchgeführt werden, gebührt nur der Ersatz der Fahrtkosten mit einem Massenbeförderungsmittel.

*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005

Stand vor dem 30.11.2005

In Kraft vom 01.01.2003 bis 30.11.2005

Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Vorarlberg, die vom Land oder der Verwaltungsakademie Vorarlberg angeboten und durchgeführt werden, gebührt nur der Ersatz der Fahrtkosten mit einem Massenbeförderungsmittel.

*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten