§ 21 Oö. LDHG 1986

Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2008 bis 31.12.9999

VIIIIX. HAUPTSTÜCK

Schlußbestimmungen

§ 21

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1980, LGBl. Nr. 38, außer Kraft.

(Anm: LGBl. Nr. 100/1997, 25/2009)

Stand vor dem 31.08.2008

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.08.2008

VIIIIX. HAUPTSTÜCK

Schlußbestimmungen

§ 21

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1980, LGBl. Nr. 38, außer Kraft.

(Anm: LGBl. Nr. 100/1997, 25/2009)

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