§ 10 Oö. NV 2013 (weggefallen)

Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Gleichzeitig tritt die § 10 Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 95/2012, außer KraftNV 2013 seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Für Bauvorhaben, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht werden und die den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 Oö. Wohnbauförderungsgesetz entsprechen, gelten die Bestimmungen der Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 95/2012.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 09.07.2013 bis 31.12.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Gleichzeitig tritt die § 10 Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 95/2012, außer KraftNV 2013 seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Für Bauvorhaben, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht werden und die den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 Oö. Wohnbauförderungsgesetz entsprechen, gelten die Bestimmungen der Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 95/2012.

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