§ 3 Oö. VFBBLKUB (weggefallen)

Verordnung - Feststellung der für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1987 in KraftVFBBLKUB seit 31.12.2022 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 19. Dezember 1977, LGBl. Nr. 70, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.05.1987 bis 31.12.2022
§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1987 in KraftVFBBLKUB seit 31.12.2022 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 19. Dezember 1977, LGBl. Nr. 70, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.

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