§ 12 Oö. LLDHG 1988 (weggefallen)

Oö. Land- u. forstwirtschaftliches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das O.ö§ 12 . Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1977, LGBlLLDHG 1988 seit 31.12.2013 weggefallen. Nr. 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/1980 nach Maßgabe des Abs. 3 zweiter Satz außer Kraft.

(3) Die in diesem Gesetz genannten Kommissionen sind erstmals innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes für den Rest der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode des Landtages zu bilden. Mit dem Zeitpunkt der Bildung dieser Kommissionen endet die Funktion der nach bisherigem Recht gebildeten Kommissionen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 25.06.1988 bis 31.12.2013
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das O.ö§ 12 . Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1977, LGBlLLDHG 1988 seit 31.12.2013 weggefallen. Nr. 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 29/1980 nach Maßgabe des Abs. 3 zweiter Satz außer Kraft.

(3) Die in diesem Gesetz genannten Kommissionen sind erstmals innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes für den Rest der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode des Landtages zu bilden. Mit dem Zeitpunkt der Bildung dieser Kommissionen endet die Funktion der nach bisherigem Recht gebildeten Kommissionen.

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