§ 19 K-LvwGG

Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2020 bis 31.12.9999
Das Landesverwaltungsgericht hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen Bericht der Landesregierung und dem Landtag zu übermitteln.

Stand vor dem 18.12.2020

In Kraft vom 06.08.2013 bis 18.12.2020
Das Landesverwaltungsgericht hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen Bericht der Landesregierung und dem Landtag zu übermitteln.

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