§ 10 K-LWKG Vollversammlung

Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.12.1991 bis 31.12.9999

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern, die auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.12.1991 bis 31.12.9999

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern, die auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten