Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (V-ÖStP 2012) Fundstelle (weggefallen)

Österreichischer Stabilitätspakt 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen ÖsterreichischenÖsterreichischer Stabilitätspakt 2012
StF: LGBl.Nr. 7/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und auf Art (V-ÖStP 2012) Fundstelle seit 31.12.2023 weggefallen. 13 sowie 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.2023
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen ÖsterreichischenÖsterreichischer Stabilitätspakt 2012
StF: LGBl.Nr. 7/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und auf Art (V-ÖStP 2012) Fundstelle seit 31.12.2023 weggefallen. 13 sowie 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

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