§ 8 K-WWLG

Kärntner Wald- und Weidenutzungsrechte - Landesgesetz - K-WWLG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

§ 8

Grundlage der Neuregulierung, Regulierung, Ablösung

und Sicherung von Nutzungsrechten

 

Die Grundlage für die Neuregulierung, Regulierung, Ablösung und Sicherung der Nutzungsrechte bildet das durch Übereinkommen (Vergleiche) festgestellte oder durch Regulierungsurkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der Nutzungsrechte und der Gegenleistungen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

§ 8

Grundlage der Neuregulierung, Regulierung, Ablösung

und Sicherung von Nutzungsrechten

 

Die Grundlage für die Neuregulierung, Regulierung, Ablösung und Sicherung der Nutzungsrechte bildet das durch Übereinkommen (Vergleiche) festgestellte oder durch Regulierungsurkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der Nutzungsrechte und der Gegenleistungen.

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