§ 13 V-PFG

Parteienförderungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.2026 bis 31.12.9999

Verweise auf das Parteiengesetz 2012 beziehen sich auf das Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2025.Verweise auf das Parteiengesetz 2012 beziehen sich auf das Parteiengesetz 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2012,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2025,.

*) Fassung LGBl.Nr. 69/2022, 11/2026

Stand vor dem 19.02.2026

In Kraft vom 01.01.2023 bis 19.02.2026

Verweise auf das Parteiengesetz 2012 beziehen sich auf das Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2025.Verweise auf das Parteiengesetz 2012 beziehen sich auf das Parteiengesetz 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2012,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2025,.

*) Fassung LGBl.Nr. 69/2022, 11/2026

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