§ 3 LVwG-GV 2016 (weggefallen)

Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
(1) In den Angelegenheiten, in denen das Landesverwaltungsgericht nach den gesetzlichen Vorschriften durch einen Senat zu entscheiden hat, werden die Geschäfte wie folgt verteilt:

a)

Senat 1: Verfahren nach dem Vergabenachprüfungsrecht,

b)

Senat 2: Verfahren, soweit nicht der Senat 1 zuständig ist.

§ 3 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
(1) In den Angelegenheiten, in denen das Landesverwaltungsgericht nach den gesetzlichen Vorschriften durch einen Senat zu entscheiden hat, werden die Geschäfte wie folgt verteilt:

a)

Senat 1: Verfahren nach dem Vergabenachprüfungsrecht,

b)

Senat 2: Verfahren, soweit nicht der Senat 1 zuständig ist.

§ 3 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen.

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