§ 4 LVwG-GV 2016 (weggefallen)

Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
In den Angelegenheiten, in denen das Landesverwaltungsgericht nach den gesetzlichen Vorschriften durch ein Einzelmitglied zu entscheiden hat, werden die Geschäfte nach den §§ 5 bis 15 verteilt§ 4 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
In den Angelegenheiten, in denen das Landesverwaltungsgericht nach den gesetzlichen Vorschriften durch ein Einzelmitglied zu entscheiden hat, werden die Geschäfte nach den §§ 5 bis 15 verteilt§ 4 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen.

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