§ 5 K-VergRG 2014 (weggefallen)

Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2014 – K-VergRG 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2018 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht in Verfahren nach diesem Gesetz das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/ 2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2017, in Verbindung mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/ 1991, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 161/2013, mit Ausnahme der §§ 1 bis§ 5 sowie des IVK-VergRG 2014 seit 17.12.2018 weggefallen. Teiles des AVG sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 17.12.2018

In Kraft vom 13.05.2017 bis 17.12.2018
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht in Verfahren nach diesem Gesetz das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/ 2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2017, in Verbindung mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/ 1991, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 161/2013, mit Ausnahme der §§ 1 bis§ 5 sowie des IVK-VergRG 2014 seit 17.12.2018 weggefallen. Teiles des AVG sinngemäß anzuwenden.

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