§ 70 V-JagdG

Jagdgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.

(3) Das Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 54/2008, tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.

(4) Verordnungen aufgrund des Gesetzes über eine Änderung des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 54/2008, können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens am 1. Oktober 2008 in Kraft.

(5) Art. LXII des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Art. XVIII des Gesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 78/2017, tritt am 1. April 2018 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 54/2008, 44/2013, 78/2017

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.03.2018

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.

(3) Das Gesetz über eine Änderung des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 54/2008, tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.

(4) Verordnungen aufgrund des Gesetzes über eine Änderung des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 54/2008, können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens am 1. Oktober 2008 in Kraft.

(5) Art. LXII des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Art. XVIII des Gesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 78/2017, tritt am 1. April 2018 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 54/2008, 44/2013, 78/2017

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