§ 1 Vbg. SLA

Statut des Vorarlberger Landesarchivs

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999

(1) Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz ist zur sorgsamen AufbewahrungSicherung von Archivgut des Landes und zur landesgeschichtlichen Dokumentation, Wissensvermittlung und Forschung eingerichtet. Es kann auch Archivgut des Bundes und anderer Herkunft aufnehmen.

(2) Das Vorarlberger Landesarchiv ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle.

(3) Das Dienstsiegel des Vorarlberger Landesarchivs hat das Landeswappen und die Bezeichnung „Vorarlberger Landesarchiv“ zu enthalten.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.09.2008 bis 30.06.2016

(1) Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz ist zur sorgsamen AufbewahrungSicherung von Archivgut des Landes und zur landesgeschichtlichen Dokumentation, Wissensvermittlung und Forschung eingerichtet. Es kann auch Archivgut des Bundes und anderer Herkunft aufnehmen.

(2) Das Vorarlberger Landesarchiv ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle.

(3) Das Dienstsiegel des Vorarlberger Landesarchivs hat das Landeswappen und die Bezeichnung „Vorarlberger Landesarchiv“ zu enthalten.

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