§ 3 MSV (weggefallen)

Mindestsicherungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Die Kosten für eine Bestattung umfassen die Kosten eines einfachen ortsüblichen Begräbnisses einschließlich der Kosten einer Überführung innerhalb des Landes oder aus grenznahen Gebieten des In- und Auslandes, sofern eine Überführung aus familiären oder öffentlichen Interessen geboten ist§ 3 MSV seit 31.03.2021 weggefallen. An Stelle und bis zur Höhe dieser Kosten sind die Kosten für eine allfällige Rückführung zu übernehmen.

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 17.12.2010 bis 31.03.2021
Die Kosten für eine Bestattung umfassen die Kosten eines einfachen ortsüblichen Begräbnisses einschließlich der Kosten einer Überführung innerhalb des Landes oder aus grenznahen Gebieten des In- und Auslandes, sofern eine Überführung aus familiären oder öffentlichen Interessen geboten ist§ 3 MSV seit 31.03.2021 weggefallen. An Stelle und bis zur Höhe dieser Kosten sind die Kosten für eine allfällige Rückführung zu übernehmen.

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