Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV (K-PfLAV) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. März 2001, mit
der nähere Bestimmungen über das Auswahlverfahren zur
Bestellung von Schulleitern an Pflichtschulen erlassen werden
(Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV (K-PfLAV)StF: LGBl Nr 25/2001

Änderung

LGBl Nr 44/2001

LGBl Nr 62/2013

LGBl Nr 54/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 22 Abs Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Kärntner Landeslehrergesetzes, LGBl Nr 80/2000, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 07.11.2014 bis 31.12.2018
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. März 2001, mit
der nähere Bestimmungen über das Auswahlverfahren zur
Bestellung von Schulleitern an Pflichtschulen erlassen werden
(Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV (K-PfLAV)StF: LGBl Nr 25/2001

Änderung

LGBl Nr 44/2001

LGBl Nr 62/2013

LGBl Nr 54/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 22 Abs Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Kärntner Landeslehrergesetzes, LGBl Nr 80/2000, wird verordnet:

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