§ 2 K-VPPV 2014 (weggefallen)

Kärntner Vergabe- Publikations- und Pauschalgebührenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 müssen im Internet über die Adresse www.ktn.gv.at/ausschreibungen veröffentlicht werden§ 2 K-VPPV 2014 seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 19.09.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.09.2019
Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 müssen im Internet über die Adresse www.ktn.gv.at/ausschreibungen veröffentlicht werden§ 2 K-VPPV 2014 seit 23.05.2019 weggefallen.

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