§ 24 T-FischG (weggefallen)

Fischereigesetz 2002, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Der Betreiber einer Anlage hat den Fischereiausübungsberechtigten und den Fischereirevierausschuss von der Trockenlegung von Fischwässern, insbesondere von Werkskanälen und Mühlgerinnen, durch technische Maßnahmen sowie von der Spülung oder Räumung von Stauräumen, Speichern und dergleichen so rechtzeitig zu verständigen, dass der von einer solchen Maßnahme bedrohte Fischbestand geborgen werden kann§ 24 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Werden an einem Fischwasser Wasserableitungen angelegt, so darf der Fischereiausübungsberechtigte an diesen Ableitungen bei ihren Einläufen oder bei der nächsten geeigneten Stelle Fischrechen anbringen, um ein Abwandern der Fische zu verhindern.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2020
(1) Der Betreiber einer Anlage hat den Fischereiausübungsberechtigten und den Fischereirevierausschuss von der Trockenlegung von Fischwässern, insbesondere von Werkskanälen und Mühlgerinnen, durch technische Maßnahmen sowie von der Spülung oder Räumung von Stauräumen, Speichern und dergleichen so rechtzeitig zu verständigen, dass der von einer solchen Maßnahme bedrohte Fischbestand geborgen werden kann§ 24 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Werden an einem Fischwasser Wasserableitungen angelegt, so darf der Fischereiausübungsberechtigte an diesen Ableitungen bei ihren Einläufen oder bei der nächsten geeigneten Stelle Fischrechen anbringen, um ein Abwandern der Fische zu verhindern.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten